Pedelecs

gehören zu Elektronikgeräteschrott. Ausgeschlossen von der Annahme sind Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes, mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten oberhalb 25km/h oder tretunabhängigem Antrieb, elektr. Einräder und elektr. Dreiräder. Eine Verwertung dieser Abfälle kann über gewerbliche Anbieter erfolgen.

Ausgeschlossen sind ebenfalls einzelne Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku ohne Fahrrad). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG). Vertreiber dieser Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurückzunehmen. Das gilt für Altbatterien, die der Vertreiber im Sortiment hat oder hatte und ist auf die Menge begrenzt, derer sich der Endverbraucher üblicherweise entledigt. Die Rückgabe muss im Handelsgeschäft bzw. im Versandlager oder in unmittelbarer Nähe möglich sein.
Die Firma GRS Service GmbH bietet für Vertreiber von Batterien kleiner elektrischer Fahrzeuge eine kostenlose Rücknahmemöglichkeit an.
Alle bei der GRS Service GmbH registrierten Händler, die kostenlos diese Altbatterien zurücknehmen, sind auf der Webseite der Firma GRS (www.grs-batterien.de) zu finden.