Mobiltelefone

Elektrische- oder elektronische Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis ca. 20 cm, z. B. Fön, Taschenrechner, Bügeleisen oder Rasierapparat können zur Elektronikgeräteschrott-Abfuhr dazugelegt werden oder bei den Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Eine Rückgabe beim Handel ist teilweise auch möglich.