Wie funktioniert die Müllabfuhr – alle 2 Wochen oder nur einmal im Monat Restmüllabfuhr?
Das Müllfahrzeug kommt wie gewohnt alle zwei Wochen bei Ihnen vorbei, um die Mülltonne zu leeren.
Eine Besonderheit gibt es nun bei der Restmülltonne. Sie haben die Wahl: Wenn Sie die Tonne nicht bei jeder möglichen Abfuhr, sondern weniger als 26 Mal oder gar nur zwölf Mal pro Jahr bereitstellen, können Sie Gebühren sparen.
Die Biotonne wird im Herbst, Winter und Frühjahr alle 14 Tage geleert, von Juni bis Anfang September wöchentlich. Sie bezahlen mit der Jahresgebühr alle 33 Leerungen. Die Biotonne deshalb bitte möglichst immer bereitstellen und leeren lassen.
Gebühren und weitere Infos unter Abfallgebührenrechner.
Blaue Papiertonne im Landkreis Tübingen?
Der Landkreis möchte, dass die Altpapiersammlung sowohl als Bündelsammlung durch die Vereine und zukünftig auch mit der blauen Papiertonne durchgeführt wird.
Aktuell gibt es im Landkreis Tübingen als kommunale Papiersammlung nur die Bündelsammlung durch die Vereine.
Im Auftrag des Landkreises sammeln mehr als 150 Vereine Altpapier in den Kreisgemeinden – übrigens schon seit über 20 Jahren. Für diese Dienstleistung erhalten sie vom Landkreis eine Vergütung. Die Erlöse für die Verwertung des Altpapiers kommen also auch weiterhin sowohl den Müllgebühren-Zahlern wie auch den Vereinen mit ihrer Bündelsammlung zugute.
» Weitere Infos zur Papiertonne im Landkreis Tübingen
Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen ?
Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend!
Das “Wie” der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung.
Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tübingen verpflichtet jede natürliche und juristische Person, sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, die berechtigt ist, einen Haushalt zu führen oder ein Grundstück zu nutzen oder dieses tatsächlich nutzt.
Durch die Nutzung fallen erfahrungsgemäß Abfälle an, die eben dem Landkreis Tübingen überlassen werden müssen. Für dieses Entsorgungssystem, dass die Haushalte und zum Teil auch die Gewerbebetriebe nützen müssen, werden Abfallgebühren zur Deckung der entstandenen Kosten erhoben.