gehören zu Elektronikgeräteschrott. Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis ca. 20 cm, z. B. Fön, Taschenrechner, Bügeleisen oder Rasierapparat können zur Elektronikgeräteschrott-Abfuhr dazugelegt werden oder bei den Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Weitere Informationen Warentauschtage Gebrauchtwarenbörse Hausratverwerter