Privat oder Gewerbe?

Privathaushalt

Unter Privathaushalt (vereinfacht auch Haushalt) im ökonomischen Sinne versteht man eine Gruppe von Menschen, die sich als soziales Gebilde auf die Sicherung der gemeinsamen Bedarfsdeckung ausrichtet. Traditionell ist zumindest ein Teil der Personen mit einander verwandt und/oder verheiratet. Ein Privathaushalt kann aus mehreren Menschen (Familie, Wohngemeinschaft) oder aus ein oder mehreren Personen (Single) bestehen. In letzterem Fall spricht die Statistikdefinition von einem Einzelhaushalt.

Demnach sind Abfälle aus Privathaushalten Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallorten wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Gewerbebetrieb

Unter “Gewerbebetrieben” sind alle Einrichtungen und Unternehmen zu verstehen, die nicht private Haushaltungen sind, z.B. Firmen, Büros, Praxen, Gaststätten, Schulen, Vereine, öffentliche Verwaltungen.

Gewerbeabfälle sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die der Anlage der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis aufgeführt sind, insbesondere

a) gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind, sowie

b) Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme der Abfälle aus Privathaushalten (s.o.). Siehe auch Gewerbeabfallverordnung.