Altreifen

gehören zu den Autoteilen. Die Adressen der einschlägigen Verwertungsfirmen entnehmen Sie bitte dem Branchentelefonbuch.

Akkumulatoren (Akkus)

gehören zu den Problemstoffen. Ausgeschlossen von der Annahme sind Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG). Eine Rückgabe haushaltsüblicher Akkus und Batterien kann auch über den Handel erfolgen.

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