Brauchbare Stücke können in den Altkleidercontainer bzw. zur Altkleidersammlung gegeben oder zu Second-Hand-Läden gebracht werden.
Standorte Stadt Tübingen
Standorte Tübingen Teilorte
Standorte Landkreis Tübingen
Restmüll
Second-Hand-Läden
Soziale Kleiderläden
Kategorie: Abfall-ABC
Altmedikamente
Etwa 10.000 Tonnen Medikamente landen jährlich unangebrochen im Abfall. Besorgen Sie sich deshalb nur Arzneimittel, die Sie auch verbrauchen.
Entsorgung im Restmüll oder in der Problemstoffsammelstelle.
Altöl
Ein Liter Altöl kann eine Million Liter Trinkwasser ungenießbar machen. Denken Sie daran, wenn Sie den Ölwechsel selbst vornehmen. Da nur unvermischtes Altöl wiederverwertet werden kann, sollten Sie nichts beimischen.
Für eine kostenlose Rückgabe Ihres Altöls wenden Sie sich am besten an das Geschäft/Fachhandel, in dem Sie das Motoröl/Schmieröl gekauft haben.
Beim Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich können Sie Altöl/Schmieröl kostenpflichtig (maximal insgesamt 5 Liter) abgeben.
Altölkanister
Leere Kanister können über den Gelben Sack entsorgt werden.
Altpapier
Altpapier wird im Landkreis Tübingen mit Vereins-Bündelsammlungen (Kartonagen, Papier gebündelt, Papierschnipsel und Knüllpapier in Papiersäcken oder Kartons) und mit der kommunalen Altpapiertonne gesammelt. Hier finden Sie die Abfuhrtermine.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Altpapiercontainer
Altpapiersammlung
Altreifen
gehören zu den Autoteilen. Die Adressen der einschlägigen Verwertungsfirmen entnehmen Sie bitte dem Branchentelefonbuch.
Altschuhe
Gut erhaltene Schuhe können, paarweise zusammengebunden, zu den Schuhcontainern oder zu den Altkleidercontainern und den Sammelgefäßen in vielen Schuhgeschäften gebracht werden.
Weitere Informationen
Restmülltonne
Aluminiumverpackungen
Nach Möglichkeit vermeiden, da die Herstellung sehr energieaufwändig ist. Können über den Gelben Sack entsorgt werden.
Aceton
gehört zu den Problemstoffen.
Akkumulatoren (Akkus)
gehören zu den Problemstoffen. Ausgeschlossen von der Annahme sind Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG). Eine Rückgabe haushaltsüblicher Akkus und Batterien kann auch über den Handel erfolgen.