(ohne Topf) gehören zu Bioabfall. Sie können über die Biotonne entsorgt oder im Hausgarten kompostiert werden.
Kategorie: Abfall-ABC
Bananenschalen
Batterien
gehören zu den Problemstoffen. Viele Geräte können mit Netzgeräten oder mit Akkus betrieben werden. So fallen keine Batterien als Sonderabfall an. Altbatterien können auch im Handel in die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) gegeben werden.
Batterien von kleinen elektrischen Fahrzeugen wie E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder oder Segways müssen beim Händler oder Hersteller zurückgegeben werden. Diese Batterien gelten gemäß Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien, eine Abgabe bei kommunalen Wertstoffhöfen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Entsorgungszentrum in Dußlingen werden diese Batterien nicht angenommen.
Vertreiber dieser Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurückzunehmen. Das gilt für Altbatterien, die der Vertreiber im Sortiment hat oder hatte und ist auf die Menge begrenzt, derer sich der Endverbraucher üblicherweise entledigt. Die Rückgabe muss im Handelsgeschäft bzw. im Versandlager oder in unmittelbarer Nähe möglich sein.
Die Firma GRS Service GmbH bietet für Vertreiber von Batterien kleiner elektrischer Fahrzeuge eine kostenlose Rücknahmemöglichkeit an.
Alle bei der GRS Service GmbH registrierten Händler, die kostenlos diese Altbatterien zurücknehmen, sind auf der Webseite der Firma GRS (www.grs-batterien.de) zu finden.
Bauabfälle
siehe auch Bauschutt/Erde und Baustellenabfälle. bitte alle Wertstoffe aussortieren und entsprechend einer Verwertung zuführen, denn Trennen auf der Baustelle spart Geld! Die Adressen der einschlägigen Verwerter entnehmen Sie bitte dem Branchentelefonbuch.
Baumschnitt
kann über die Häckselgutsammlung, mit kompostierbaren Schnüren gebündelt, nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 15 kg, entsorgt werden. Kleine Mengen können über die Biotonne entsorgt oder im Hausgarten kompostiert werden, größere Mengen auch zum Häckselplatz in Ihrer Gemeinde oder zum Entsorgungszentrum Dußlingen (kostenpflichtig) gebracht werden.
Baumstämme
Äste und Stämme dicker als 10 cm und Wurzelstöcke frei von Stein- und Erdanhaftungen können beim Entsorgungszentrum Dußlingen angeliefert werden. Größere Teile über eine Verwertungsfirma entsorgen. Die Adressen der einschlägigen Verwertungsfirmen entnehmen Sie bitte dem Branchentelefonbuch.
Bauschaum-Spraydosen (PUR-Schaumdosen)
1. Rückgabe gebrauchter PU-Schaumdosen beim Problemstoffsammelstelle (max. 3 Stück) abgeben.
Bauschutt/Bodenaushub
Siehe “Entsorgungssystem/Welche Abfälle habe ich” Bauschutt/Bodenaushub.
Baustellenabfälle
Baustellenabfälle sind die bei Neu-, Um- und Ausbauten sowie Gebäuderenovierungen und -abbrüchen anfallenden Reste von Baustoffen und Verpackungen.
Diese Abfälle sind von den Sonderabfuhren (Sperrmüll-, Elektronikgeräteschrott– und Holzmöbelabfuhr) ausgeschlossen.
Dazu gehören z.B.:
* Eimer, Kartuschen
* Fenster und Glas
* Glasfaserdämmmatten
* Kabelreste, Reste von Isoliermaterial
* Teppichböden
* Zement- und Baustoffsäcke.
Wertstoffe aus dem Baugewerbe müssen sortiert und einer Verwertung zugeführt werden – Entsorgerliste beim Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) erhältlich.
Bauzeichnungen
gehört zu Altpapiersammlung/Altpapiercontainer.