Baustellenabfälle

Baustellenabfälle sind die bei Neu-, Um- und Ausbauten sowie Gebäuderenovierungen und -abbrüchen anfallenden Reste von Baustoffen und Verpackungen.
Diese Abfälle sind von den Sonderabfuhren (Sperrmüll-, Elektronikgeräteschrott– und Holzmöbelabfuhr) ausgeschlossen.
Dazu gehören z.B.:
* Eimer, Kartuschen
* Fenster und Glas
* Glasfaserdämmmatten
* Kabelreste, Reste von Isoliermaterial
* Teppichböden
* Zement- und Baustoffsäcke.

Wertstoffe aus dem Baugewerbe müssen sortiert und einer Verwertung zugeführt werden – Entsorgerliste beim Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) erhältlich.

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