Akkumulatoren (Akkus)

gehören zu den Problemstoffen. Ausgeschlossen von der Annahme sind Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG). Eine Rückgabe haushaltsüblicher Akkus und Batterien kann auch über den Handel erfolgen.