Holzmöbel aus unbehandeltem, beschichtetem oder lackiertem Holz bzw. Pressspan von Privathaushalten aus dem Innenbereich.
Die Holzmöbelabfuhr kann zweimal jährlich auf Anforderung erfolgen. Es werden max. 2 m³ je Abfuhr mitgenommen. Die bereitgestellten Gegenstände dürfen maximal 50 kg schwer sein. Bitte beachten Sie, dass die Holzmöbel am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr bereitstehen müssen. Eine Anlieferung von Sperrmüll mit der Wertmarke oder dem Berechtigungscode beim Entsorgungszentrum Dußlingen ist ebenfalls möglich.
Renovierungsholz aus dem Innen- und Außenbereich wie z.B. Holzbretter, Holzdielen, Holzdecken (z.B. aus Gebäuderenovierungen) sowie behandelte Holzmöbel aus dem Außenbereich (A IV-Holz) können beim Entsorgungszentrum Dußlingen kostenpflichtig abgegeben oder durch einen privaten Verwerter entsorgt werden.
Nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz kann im Feststoffofen (z.B. Kaminofen) verbrannt werden.